Allgemeine Mietbedingungen
1. Mietgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren, fahrbereiten und technisch einwandfreien Mietanhänger mit dem im Vertrag genannten Zubehör. Der Vermieter unterweist den Mieter vor der Nutzung des Anhängers über Art und technischen Umfang des Mietanhängers. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger, die Fahrzeugpapiere und das Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat.
2. Mietpreis / Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der gültigen Preislisten, welche in den Geschäftsräumen des Vermieters ausliegen. Der Mietpreis ist grundsätzlich bei Abholung des Anhängers vollständig zu bezahlen. Die Kaution (50,-€) ist in Bar zu hinterlegen.
Die vereinbarte Rückkehrzeit ist unbedingt einzuhalten, ist diese ausnahmsweise nicht möglich, ist der Vermieter rechtzeitig vorher telefonisch oder schriftlich zu verständigen und dessen Einverständnis zur Verlängerung der Mietzeit einzuholen. Der zusätzliche Mietpreis ist so schnell wie möglich, spätestens bei Rückgabe des Anhängers zu entrichten.
3. Fahrzeugnutzung
Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob der von ihm eingesetzte Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Der Mieter ist verpflichtet den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Vor Fahrtantritt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des gemieteten Anhängers zu überprüfen.
Bei Planenanhängern ist das abnehmen des Gestells und der Plane untersagt.
Der Mieter darf den gemieteten Anhänger nicht überladen, ebenso wie die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Die Ladung ist gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern.
Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen besonders vorsichtig und langsam zu fahren, so dass Schäden am Mietgegenstand vermieden werden.
Wird während der Mietzeit eine Reparatur an dem Anhänger zwingend notwendig, dürfen diese nur nach Rücksprache und mit Einwilligung des Vermieters durchgeführt werden.
Dem Mieter ist es untersagt den Mietgegenstand zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen. Es ist auch untersagt gefährliche Stoffe, Gifte, Heizöle und Treibstoffe zu transportieren.
Fahrten außerhalb Deutschlands müssen vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet werden.
4. Unfälle / Diebstahl / Brand
Nach einem Unfall, Diebstahl oder Brand des Anhängers ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen und die Polizei zwecks Aufnahme eines Protokolls zu benachrichtigen. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichts den Vermieter zu unterrichten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
5. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Anhängers für diese Schäden nicht. Für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Für Reifenschäden haftet der Mieter. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte der angemietete Mietgegenstand nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor. einen Ersatz zu stellen, ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück, jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche Reparaturkosten im Schadenfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
7. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters, samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand, zurückzugeben.
Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters geschehen, wird die Rückgabe um mehr als 15 Minuten überschritten, ist der Mieter zur Nachzahlung verpflichtet. Sofern der Mietgegenstand nicht vom Mieter selbst abgeholt wird, sondern von einem nach dem Mietvertrag berechtigten Fahrer oder von einem Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese Person, für die offenen Fordrungen, in Anspruch zu nehmen.
8. Versicherung
Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung hat der Mieter im Versicherungsfall zu zahlen. Die jeweilige Höhe der Selbstbeteiligung ist auf dem Mietvertrag ausgewiesen. Schäden am Anhänger, die der Mieter durch schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln verursacht oder Schäden, die während der Mietzeit ein unbekannter Dritter verursacht, hat der Mieter zu ersetzen.
9. Datenschutzklausel
Der Mieter erklärt sich unter Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich damit einverstanden, dass
seine persönlichen Daten seitens des Vermieters gespeichert werden. Der Vermieter versichert, dass er die persönlichen Daten nur für die Auswertung eigener Erhebungen und für die Buchhaltung nutzt und Dritten nicht bekannt geben wird.
10. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Stand: Oktober 2017
Böckmann Center Magdeburg
NL der Anhänger Rumpler GmbH